AGB

Die NOMADIC DISPLAY GmbH und die NOMADIC SYSTEMS GmbH sind Gesellschaften deutschen Rechts. Gesellschafter und Vertretungsberechtigter der Gesellschaften ist Thomas Heidenreich.

I. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr von NOMADIC SYSTEMS gegenüber seinen Auftraggebern und Lieferanten.

2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt und zurückgewiesen, es sei denn, diesen wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht verzichtet werden.

II. Angebote und Preise

1. Mündliche, fernmündliche oder Angebote per Internet sind freibleibend und nur verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung seitens NOMADIC SYSTEMS vorliegt.

2. Die Preise von NOMADIC SYSTEMS enthalten keine Umsatzsteuer. Die Preise gelten ab Werk. Sie enthalten keine Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten.

3. Die im Angebot von NOMADIC SYSTEMS für eigene Leistungen genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die in der Angebotsangabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber, bei Unternehmern 30 Tage nach Eingang.

4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden zusätzlich berechnet.

5. Angaben über unsere Produkte (techn. Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd. Sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

III. Lieferung & Gefahrenübergang

1. Der Übergang der Gefahr bezüglich der Liefergegenstände erfolgt am Geschäftssitz von NOMADIC SYSTEMS. Die von NOMADIC SYSTEMS genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich.

2. Liefertermin, -ort und -umfang werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung von NOMADIC SYSTEMS bestimmt. Enthält die Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag so gelten diese Abweichungen als vom Vertragspartner genehmigt, wenn dieser nicht binnen von 3 Arbeitstagen – eingehend bei NOMADIC SYSTEMS – ab Zugang der Auftragsbestätigung den Abweichungen schriftlich widerspricht.

3. Der Vertragspartner ist mit Teillieferungen einverstanden.

4. Hat sich NOMADIC SYSTEMS zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber mit dem Verlassen des Produktes aus unserem Werk oder Auslieferungslager über. Gerät NOMADIC SYSTEMS in Verzug, so ist zunächst eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

IV. Zahlungsbedingungen:

1. Die Zahlung hat sofort nach Leistung ohne jeden Abzug zu erfolgen – auch bei Teillieferungen.

2. Alle Aufträge an und Vorleistungen durch NOMADIC SYSTEMS werden mit einer Vorauszahlung von 50 % der Auftragssumme fakturiert. Solange Vorauszahlungen nicht geleistet sind, hat NOMADIC SYSTEMS das Recht, die Auslieferung zu verweigern.

3. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstrittig oder rechtskräftig festgestellt. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers gefährdet, so kann NOMADIC SYSTEMS noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, Vorauszahlungen verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn sich der Auftraggeber im Verzug mit Zahlungen befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigt, kann NOMADIC SYSTEMS die vertraglich vereinbarte Vergütung unter Absetzung der ersparten vertragsbezogenen Aufwendungen gegenüber dem Auftraggeber gemäß § 649 BGB geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, höhere als die von NOMADIC SYSTEMS ersparten Aufwendungen nachzuweisen.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware, auch Textvorschläge, Entwürfe, Layouts usw. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NOMADIC SYSTEMS. (Die nachfolgenden Regelungen gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. des § 24 AGBG.) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber Eigentum von NOMADIC SYSTEMS.

2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an NOMADIC SYSTEMS ab. NOMADIC SYSTEMS nimmt die Abtretung an. Eine weitere Abtretung dieser Forderung an Dritte, insbesondere im Rahmen einer Globalzession an Finanzierungsinstitute, ist unzulässig.

3. Übersteigt der Wert der für NOMADIC SYSTEMS bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist NOMADIC SYSTEMS auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von NOMADIC SYSTEMS verpflichtet.

4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Auftraggeber wird stets für NOMADIC SYSTEMS vorgenommen. NOMADIC SYSTEMS ist stets als Besteller gemäß § 950 BGB anzusehen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, NOMADIC SYSTEMS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt NOMADIC SYSTEMS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

5. Der Auftraggeber darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber NOMADIC SYSTEMS unverzüglich darüber zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum hinzuweisen.

VI. Beanstandungen / Gewährleistungen

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabeerklärung / Fertigungsfreigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabeerklärung / Fertigungsfreigabeerklärung anschlieflenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.

2. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt zwischen Andruck und Auflagendruck. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, sind innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist NOMADIC SYSTEMS nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder NOMADIC SYSTEMS oder einem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

4. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Die Abnahme kann nicht wegen geringfügiger Mängel oder bei Mängeln an Teilleistungen verweigert werden. Sie gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung abgelehnt wird. Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt.

5. Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist die Haftung durch NOMADIC SYSTEMS grundsätzlich ausgeschlossen.

VII. Haftung

1.  NOMADIC SYSTEMS haftet grundsätzlich nur, soweit Schäden durch sie oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Im übrigen gelten für die Haftung durch NOMADIC SYSTEMS bei Fahrlässigkeit folgende Regelungen: Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses.

2. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material). Gegenüber Unternehmern haftet NOMADIC SYSTEMS stets nur für Schäden, welche durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.

3. Die Haftung durch NOMADIC SYSTEMS erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit ihrer Produkte. Sie ist ausgeschlossen:

  • wenn Produkte vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht eingebaut, eingelagert, in Betrieb gesetzt oder genutzt werden
  • bei natürlichem Verschleiß
  • bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
  • bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von NOMADIC SYSTEMS nicht ausdrücklich genehmigt wurden.
VIII. Pauschalierter Schadensersatz bei Rücktritt

1. Tritt NOMADIC SYSTEMS von einem Vertrag aus Gründen zurück, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so beträgt der vom Vertragspartner an NOMADIC SYSTEMS zu zahlende pauschale Schadensersatz 40% des vereinbarten Preises.

2. Der Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass NOMADIC SYSTEMS im Einzelfall ein Schaden nicht oder nur in geringem Umfang entstanden ist oder dass die Pauschalen den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt. Vorstehende Schadenseratzregelung gilt auch, wenn der Vertragspartner vor dem Vertrag zurücktritt, ohne dass NOMADIC SYSTEMS den Rücktritt zu vertreten hat und NOMADIC SYSTEMS gleichwohl diesen Rücktritt akzeptiert.

IX. Fristlose Kündigung

1. Unbeschadet sonstiger Rechte können beide Parteien das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt NOMADIC SYSTEMS insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder er oder ein Dritter die Eröffnung oder eines Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners beantragt.

X. Verwahrung

1. Insbesondere Vorlagen, Druckträger, Rohstoffe und andere zu Wiederverwendung dienende Materialien werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung und Vergütung von der NOMADIC SYSTEMS verwahrt.

2. Der Auftraggeber hat für die Versicherung der zu verwahrenden Gegenstände selbst zu sorgen. Die in VII. bestimmten Haftungsgrundsätze finden Anwendung.

XI. Datenservice

1. Die NOMADIC SYSTEMS zur Verfügung gestellten Datenträger (und Programme) haben den NOMADIC SYSTEMS-Betriebssystemen und -Maschinen zu entsprechen und müssen fehlerfrei sein. Für NOMADIC SYSTEMS besteht hierzu, soweit Fehler nicht offenkundig sind, keine Überprüfungspflicht.

XII.  Urheberrechte

1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Namen-, Marken und Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt NOMADIC SYSTEMS bereits jetzt von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Er hat zudem die Zustimmung des Originalurhebers einzuholen. Die Übertragung von Urheberrechten und anderen Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Auf diese kann mündlich nicht verzichtet werden. Sämtliche, nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragene Urheberrechte und andere Nutzungsrechte verbleiben bei NOMADIC SYSTEMS. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

2. Die von NOMADIC SYSTEMS zur Herstellung des Vertragsgegenstandes eingesetzten Medien, insbesondere Filme, Druck- und Datenträger verbleiben im Eigentum von NOMADIC SYSTEMS. NOMADIC SYSTEMS behält hieran ebenso ein bestehendes ausschließliches und einfaches Nutzungsrecht. Der Auftraggeber darf Leistungen von NOMADIC SYSTEMS nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie erworben oder bestellt wurden.

3. NOMADIC SYSTEMS ist als Urheber befugt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihr Unternehmen hinzuweisen.

XIII.  Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten ist für die NOMADIC SYSTEMS GMBH das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek und für die NOMADIC DISPLAY GMBH das Amtsgericht Hanau. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Juli 2018